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Flugplatzordnung 1.
Jeder Pilot hat in Eigenverantwortung für die
größtmögliche Sicherheit beim Flugbetrieb zu sorgen. 2.
Das Überfliegen von Personen, KFZ und der Straße in
geringer Höhe und der Schwebeflug von Hubschraubern in der Nähe von Personen, KFZ
und der Straße ist unter allen Umständen zu vermeiden. 3.
Tiefe Anflüge und Rundflüge sind nur in ausreichender
Entfernung von Personen, KFZ und der Straße durchzuführen. 4.
Alle Modelle die nach der Landung selbständig
zurückrollen oder schweben können, sind nur auf der Start- und Landebahn zu
bewegen. Vor dem Heranholen an die Piloten oder dem KFZ, zum Tanken oder
Abstellen, sind die Motoren in sicherer Entfernung abzustellen. Die Modelle müssen
von Hand zum endgültigen Standplatz gebracht werden. 5.
Pilotenstandort ist nur noch der mittlere Bereich der Start-
und Landebahn. Keine Regel ohne Ausnahme. ·
F-Schlepp: Hier
ist der Pilotenstandort die jeweilige Ecke am Anfang der Start- und Landebahn. ·
Erstflüge von neuen Modellen: Hier ist eine
Anmeldung bei dem Flugleiter notwendig. Dieser erteilt für alle anderen Piloten
ein Startverbot und erteilt dem Piloten des neuen Modells erst eine
Starterlaubnis, wenn alle in der Luft befindlichen Modelle ihre Flüge beendet
haben. Somit hat der Pilot des neuen Modells nicht nur die gesamte Start- und
Landebahn für einen seiner Erstflüge für sich alleine, sondern auch den
gesamten Luftraum. 6.
Bei Starts und Landungen sind die übrigen Piloten durch
Zuruf zu informieren. Vor der Landung hat sich jeder Pilot zu überzeugen, dass
die Start- und Landebahn frei ist. Nach erfolgter Landung ist das Modell
schnellstmöglich von der Start- und Landebahn zu holen. Vor dem Betreten der Start-
und Landebahn hat jeder Pilot die anderen Piloten durch Zuruf zu informieren, dass
er die Start- und Landebahn betritt. Er hat sich zu vergewissern, dass sich
nicht ein weiteres Modell im Landeanflug befindet. Nach verlassen der Start-
und Landebahn hat der Pilot durch Zuruf die anderen Piloten darüber zu
informieren, dass die Start- und Landebahn wieder frei ist. 7.
Sollten bei einem Modell, welches in der Luft ist,
Schwierigkeiten auftreten, deren Ursache unbekannt ist, sollte das Modell so
schnell und sicher wie möglich gelandet werden. Alle Piloten sind durch Zuruf
auf die Notsituation aufmerksam zu machen. 8.
Sollte bei einer Notsituation, ein Modell so schlecht
steuerbar sein, dass bei einer Landung eine Gefährdung von Personen oder KFZ
nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Außenlandung vorzuziehen. Selbst
wenn dabei eine Beschädigung des Modells in Betracht kommt. 9.
Anweisungen die der Flugleiter erteilt sind folge zu leisten. 10.
Bei vermeidbaren Verstößen gegen diese Regeln wird eine
Strafgebühr von 2,50 € in die Vereinskasse fällig. 11.
Bei Gefährdung von Piloten, Zuschauern oder KFZ wird
eine Strafgebühr von 5,00 € in die Vereinskasse fällig. 12.
Sollte ein Pilot mehrmals beabsichtigt gegen die
Grundregeln verstoßen und nach Ermahnungen durch den Flugleiter keine Einsicht
zeigen, kann der Flugleiter den Piloten für diesen Tag Flugverbot erteilen. (
Dies wird hoffentlich nie nötig sein) 13.
Wenn die Möglichkeit besteht an einem Sender Failsave zu programmieren, sollte dies bei Motormodellen
für den Motor (Standgas) und bei Seglern für die Schleppkupplung erfolgen. 14.
Gastflieger sind über diese Flugplatzordnung, vor dem
Fliegen, zu informieren. 12.11.2005 gez. der Vorstand | ||||||||