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Grundregeln für den sicheren Flugbetrieb

Flugplatzordnung

 

 

 

1.        Jeder Pilot hat in Eigenverantwortung für die größtmögliche Sicherheit beim Flugbetrieb zu sorgen.

 

2.        Das Überfliegen von Personen, KFZ und der Straße in geringer Höhe und der Schwebeflug von Hubschraubern in der Nähe von Personen, KFZ und der Straße ist unter allen Umständen zu vermeiden.

 

3.        Tiefe Anflüge und Rundflüge sind nur in ausreichender Entfernung von Personen, KFZ und der Straße durchzuführen.

 

4.        Alle Modelle die nach der Landung selbständig zurückrollen oder schweben können, sind nur auf der Start- und Landebahn zu bewegen. Vor dem Heranholen an die Piloten oder dem KFZ, zum Tanken oder Abstellen, sind die Motoren in sicherer Entfernung abzustellen. Die Modelle müssen von Hand zum endgültigen Standplatz gebracht werden.

 

5.        Pilotenstandort ist nur noch der mittlere Bereich der Start- und Landebahn. Keine Regel ohne Ausnahme.

 

·          F-Schlepp:

Hier ist der Pilotenstandort die jeweilige Ecke am Anfang der Start- und Landebahn.

 

·          Erstflüge von neuen Modellen:

Hier ist eine Anmeldung bei dem Flugleiter notwendig. Dieser erteilt für alle anderen Piloten ein Startverbot und erteilt dem Piloten des neuen Modells erst eine Starterlaubnis, wenn alle in der Luft befindlichen Modelle ihre Flüge beendet haben. Somit hat der Pilot des neuen Modells nicht nur die gesamte Start- und Landebahn für einen seiner Erstflüge für sich alleine, sondern auch den gesamten Luftraum.

 

6.        Bei Starts und Landungen sind die übrigen Piloten durch Zuruf zu informieren. Vor der Landung hat sich jeder Pilot zu überzeugen, dass die Start- und Landebahn frei ist. Nach erfolgter Landung ist das Modell schnellstmöglich von der Start- und Landebahn zu holen. Vor dem Betreten der Start- und Landebahn hat jeder Pilot die anderen Piloten durch Zuruf zu informieren, dass er die Start- und Landebahn betritt. Er hat sich zu vergewissern, dass sich nicht ein weiteres Modell im Landeanflug befindet. Nach verlassen der Start- und Landebahn hat der Pilot durch Zuruf die anderen Piloten darüber zu informieren, dass die Start- und Landebahn wieder frei ist.

 

7.        Sollten bei einem Modell, welches in der Luft ist, Schwierigkeiten auftreten, deren Ursache unbekannt ist, sollte das Modell so schnell und sicher wie möglich gelandet werden. Alle Piloten sind durch Zuruf auf die Notsituation aufmerksam zu machen.

 

8.        Sollte bei einer Notsituation, ein Modell so schlecht steuerbar sein, dass bei einer Landung eine Gefährdung von Personen oder KFZ nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Außenlandung vorzuziehen. Selbst wenn dabei eine Beschädigung des Modells in Betracht kommt.

 

9.        Anweisungen die der Flugleiter erteilt sind folge zu leisten.

 

10.     Bei vermeidbaren Verstößen gegen diese Regeln wird eine Strafgebühr von 2,50 € in die Vereinskasse fällig.

 

11.     Bei Gefährdung von Piloten, Zuschauern oder KFZ wird eine Strafgebühr von 5,00 € in die Vereinskasse fällig.

 

12.     Sollte ein Pilot mehrmals beabsichtigt gegen die Grundregeln verstoßen und nach Ermahnungen durch den Flugleiter keine Einsicht zeigen, kann der Flugleiter den Piloten für diesen Tag Flugverbot erteilen. ( Dies wird hoffentlich nie nötig sein)

 

13.     Wenn die Möglichkeit besteht an einem Sender Failsave zu programmieren, sollte dies bei Motormodellen für den Motor (Standgas) und bei Seglern für die Schleppkupplung erfolgen.

 

14.     Gastflieger sind über diese Flugplatzordnung, vor dem Fliegen, zu informieren.

 

 

 

12.11.2005

gez. der Vorstand